Wartungsvertrag

Wartungsvertrag - so hält es länger und funktioniert besser!

Alle beweglichen Bauteile in Ihrem oder von Ihnen verwalteten Gebäuden müssen regelmäßig und kontinuierlich gewartet werden. Dies gilt für normale Standard-Fenster und Türen, jedoch insbesondere für Funktions-Fenster und Türen.

Alle Rauchschutz- und Brandschutztüren müssen regelmäßig begutachtet und gewartet werden. Hierbei muss anhand Herstellervorgaben die Tür auf ihre Funktion überprüft werden. Eventuelle Verschleißbauteile, wie beispielsweise Gummidichtungen müssen, falls nötig ausgetauscht werden. Über die Begutachtung und die Wartungsmaßnahmen muss für den Bauherrn eine Protokoll erstellt werden. Nur so kann garantiert werden, dass im Falle eines Brandes die Nutzer eines Gebäudes zuverlässig geschützt werden.

Auch Einbruchschutzfenster müssen regelmäßig gewartet werden. Da sie wesentlich mehr Schließstellen als ein normales Fenster aufweisen, sind Einbruchschutzfenster auch anfälliger für Verschleißerscheinungen. Dabei ist es gerade bei Einbruchschutzfenster wichtig, dass sie im Ernstfall perfekt funktionieren und ungebetene Gäste draußen halten.

Auf Wunsch übernehmen wir die jährliche Kontrolle aller Fenster und Türen im Rahmen eines festen Wartungsvertrages, damit Sie und Ihre Mieter ruhig und sicher schlafen können.