Wie beantragen Sie Förderungen oder Kredite?
1. Energieeffizienz-Experte beauftragen
Beratung ist das A und O! Wer eine Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle durch das BAFA in Anspruch nehmen möchte, muss unbedingt einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Bei anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional. Gut zu wissen: Für die Energieberatung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung. Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
3. PaX-Fachhändler beauftragen
Sie haben die Förderzusage erhalten: Fragen Sie jetzt Ihren PaX-Fachhändler in Ihrer Nähe an und lassen sich individuell zu Ihren neuen Fenstern oder Haustür beraten.
4. Nachweis zur Umsetzung und Auszahlung
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte einen sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) und bestätigt somit die Umsetzung der Maßnahme. Anschließend wird Ihr Investitionszuschuss direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
Vor Sanierungs- oder Baubeginn wählen Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dieser Experte stellt Ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ für den Finanzierungspartner aus.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Vereinbaren Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungs- oder Kaufverträgen einen Beratungstermin mit Ihrem Finanzierungspartner. Hierzu müssen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ mitnehmen, die Ihnen die Energieeffizient-Expertinnen und -Experten ausstellt. Der Finanzierungspartner beantragt anschließend den Kredit. Für die Beantragung von Zuschüssen nutzen Sie bitte das Zuschussportal.
3. Kreditvertrag abschließen und starten
Nach Zusage der KfW zum Förderungskredit schließen Sie den Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner ab. Jetzt können Liefer- und Leistungsverträge mit Ihrem PaX-Fachhändler und Kaufverträge abgeschlossen werden.
4. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten
Nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsarbeiten erstellt Ihr Energieeffizient-Experte für Sie die Bestätigung nach Durchführung, die Sie bei der KfW einreichen. Die KfW prüft die Bestätigung und schreibt anschließend den Tilgungszuschuss gut.